Corona Richtlinien

Bei der Welpenabnahme, Welpenübergabe, Welpenabholung beim Hundezüchter den größtmöglichen  Schutz zur Verhinderung einer Weiterverbreitung von SARS und COVID 19 zu achten.   

Die Einhaltung  des  folgenden  Hygienekonzeptes  bei  der  Welpenabgabe. 


Die  Welpenabgabe, die  Übergabe, Verkauf von lebenden  Tieren  ist  ein  dringlicher Grund  seinen Wohnort  ( bis  zum  Züchter) auch weit über die derzeitigen Bewegungsgrenzen zu verlassen.  Die  Abholung  des Welpen, Verbringung  an seinen  neuen Lebensstandort  dient unmittelbar dem  Tierwohl  und  der  Versorgung  des Tieres. Die  Abholung  und  Verbringung  des ist somit durch die  aktuell  geltenden  Ausnahme Landesregierungen  erfasst . Die Verbringung des lebenden Tieres Tierschutzgesetz wird durch das geltende TSchG geschützt. 


Unter Bezugnahme auf die zu beachtenden Abstandsregelungen und Schutzvorschriften zur Verhinderung einer Weiterverbreitung von SARS Cov19  wird die Übergabe des Welpen  durch  den  Züchter  nur  an eine  Person des Käufers  (der Käuferfamilie) erfolgen. Es wird grundsätzlich  empfohlen, nur den notwendigen Kontakt zwischen Züchter ( oder dessen Vertreter) und einem Welpenkäufer zuzulassen. Sofern der Welpe für einen therapeutischen Ansatz, oder zur sozialen Bindung / Bildung für Kinder oder ältere Menschen vorgesehen ist, die im Hausstand des Käufers leben, ist der Kontakt zum betreffenden Welpen zwingend erforderlich. Der Züchter lässt dann immer nur eine betreffende Person ( bei Kindern mit einem Erziehungsberechtigten) in den Übergaberaum.




Grundsätzlich  sind  die  Begegnungen  von  Personen  aus unterschiedlichen Hausständen bestmöglichst zu begrenzen. 

Sowohl für Welpenkäufer und Züchter gilt: Nur Personen ohne  COVID19 Verdacht dürfen bei der Übergabe/abholung des Welpen anwesend sein. (Sonderbestimmungen  bei  Einreise  aus in und ausländischen Risikogebieten sind zu beachten). Die Einhaltung von Husten und  Niesetikette  ist  zu  beachten. 

Die Nutzung der Corona WarnApp wird empfohlen , wobei die Kontaktdaten der an der Welpenübergabe beteiligten Personen durch die erforderliche Schriftform des Kaufvertrages zwischen Welpenkäufer und Züchter gewährleistet ist.


Die  Züchter sollten generell beim Abschluß von Kaufverträgen  über lebende  Tiere  eine  Kopie der Personalpapiere des Käufers machen. Foto  oder  Kopie  des  Personalausweises,  Führerschein oder Pass mit Sichtprüfung ist angezeigt und wiederspricht 

nicht der DSGVO .


Die Speicherung, Hinterlegung der Datum des Kaufvertrages erfolgen beim Züchter an einem sicheren Ort. Diese Daten Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuatändigen Gesundheitsbehörden vorzuhalten.


Mitwirkendes Personal oder Familienangehörige beim Züchter sind in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona- Pandemie aktenkundig zu schulen und zu belehren. In geschlossenen Räumen ( Welpenübergabe im Raum, Wohnung) ist das ständige Tragen einer Mund- Nase Bedeckung dringend erforderlich, wenn ein regelmäßiges intensives Lüften und die Einhaltung eines Mindesabstands von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.


Bei der Begrüßung von Welpenfamilien ist auf persönliche Berührung ( Händeschütteln etc.) zu verzichten. Der Mindestabstand wird eingehalten. Auch mit diesen Einschränkungen können die einfachsten Höflichkeitsregeln und gegenseitige Respektbekundungen erfolgen. Sofern möglich sollte den Welpenkäufern die Gelegenheit zum Waschen der Hände gegeben werden.


Bei der Bewirtung von Welpenfamilien soll Getränkeabgabe nur in handelsüblichen Petflaschen, Kaffee und andere Heißgetränke nach Möglichkeit nur in Einmalgeschirr ( Pappbecher etc. )


Vor der Übergabe der Leine  (sofern vorgesehen) wird  der Züchter dem Welpenkäufer Desinfektionsmittel zu Desinfektion seiner Hände,  wenn  er es will,  auch für  die Leine zur Verfügung stellen . Hundebetten und andere Welpenmitgaben sollten vor der wie  z.B. Spielzeug, Futternapf etc. /Übergabe  nicht  desinfiziert  werden.  Die  Geruchssensoren  des Welpen  sollen im  neuen  Heim  noch vertraute  Gerüche  aufnehmen  und  so  die  Sozialisierung  des Tieres  in  der neuen  Umgebung  erleichtern. Eine evtl. Schmierinfektion  einer  weiteren  Person durch Mitgabe von Hundebetten des Welpen etc . ) erscheint aktuell  scheinbar nur dann möglich,  wenn  das Virus  kurz  danach  über die  Hände auf  die  Schleimhäute  der  Nase oder der Augen übertragen wird. 


Um sich vor Virusübertragungen über kontaminierte Oberflächen zu schützen, ist es wichtig, die allgemeine Regeln der Hygiene des Alltags, wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten, was wir Welpenkäufern bei der Ankunft im eigenen Heim dringend anraten.


Den  Welpenkäufern wird  keine  geöffnete  Futterdose, Fleisch, Trockenfutter übergeben.  


Die Mitgabe  erfolgt  nur  in  geschlossenen Behältnissen. Der  gemeinsame Spaziergang des Züchters mit dem betreffenden Welpen   und anderen Hunden mit den Welpenkäufer und weiteren involvierten Personen zur Begutachtung des Sozialisierungsgrades, der Kontrolle des  Bewegungsapparates sind als Voraussetzung zur Abholung des lebenden Tieres gedeckt. Alle beteiligten Personen halten den Mindestabstand ein und tragen einen Mund/Nasenschutz.


                             


Mit freundlichen Grüßen

die

Labradore vom Siegtal